Unser Design überzeugt durch Barrierefreiheit: Dadurch wird unsere Website mit allen Inhalten für möglichst viele Menschen uneingeschränkt zugänglich. Barrierefreiheit gilt auch für unsere mobile Website.
Unser Commitment für mehr Inklusion
Wir bei UKG leben das Motto „Our Purpose Is People“. Unser Motto gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, dem Geschlecht, der Nationalität oder einer Behinderung. Unser barrierefreies Angebot soll allen Menschen Zugang zu unseren Produkten ermöglichen. Wir wollen Barrierefreiheit garantieren und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFGS), den „European Accessibility Act“ (EAA) oder den „Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA)“.
Warum Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Teil von Inklusion. Bei der Entwicklung all unserer Produkte wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. Wir wollen, dass jeder Mensch unsere Produkte verstehen und nutzen kann. Ein Transkript dieses Videos finden Sie hier.
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen unterstützen uns dabei, den barrierefreien Zugang zu unseren Produkten zu gewährleisten.
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Mission
Barrierefreiheit und Inklusion als Teil unserer Unternehmensmission.
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Procurement
Barrierefreiheit für unsere Beschaffungsprozesse
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Leadership
Bei UKG gibt es dedizierte Verantwortliche für Barrierefreiheit in der ganzen Unternehmensstruktur.
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Training
Wir schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu Barrierefreiheit.
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Inklusion
Wir beteiligen Menschen mit Behinderung an unseren Entwicklungs- und Designprozessen.
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Kontinuierliche Verbesserung
Wir bemühen uns kontinuierlich, unsere Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten.
Konformitätsstatus
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren die Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung von Websites für Menschen mit Behinderungen. Diese Richtlinie legt drei Konformitätslevel fest: Level A, Level AA und Level AAA. Alle UKG Produkte erfüllen die Konformitätsbedingungen für Level AA der WCAG 2.2 mindestens zum Teil. Aktuell entsprechen noch nicht alle Inhalte den Bedingungen der Richtlinien. Wir verbessern und überarbeiten unsere Website kontinuierlich und freuen uns über Ihr Feedback. Konformitätsberichte zur Barrierefreiheit sind auf Anfrage erhältlich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an [email protected].
Karriere bei UKG
Bei UKG sind wir überzeugt, dass einzigartige Perspektiven neue Ideen und Innovationen fördern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, ein inklusives und barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle ihr Potenzial entfalten und ihre Karriere weiterentwickeln können. Wenn Sie Interesse daran haben, Teil unseres Teams zu werden, laden wir Sie herzlich ein, unsere Karriereseite zu besuchen. Dort finden Sie spannende Möglichkeiten, die zu Ihren individuellen Fähigkeiten und Zielen passen. Unsere Programme für Leistung und persönliche Entwicklung sind darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
Barrierefreie Bewerbung bei UKG
UKG bekennt sich 100 % zur Barrierefreiheit – für Mitarbeitende ebenso wie für Bewerbende und Partner. Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer Bewerbung? Kein Problem, kontaktieren Sie uns unter [email protected].
Richtlinien und Vorschriften der Barrierefreiheit
Wir haben alle Informationen zu Richtlinien und der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zusammengefasst.
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LeitfaMehr erfahrenBest-Practice-Richtlinien zur Gestaltung von barrierefreien Webinhalten für Menschen mit Behinderung.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Mehr erfahrenDatenblatt zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 in Deutschland.
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Rehabilitation ActMehr erfahrenWissenswertes über das IT-Barrierefreiheitsprogramm der US-amerikanischen General Services Administration, Paragraph 508.
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Accessibility for Ontarians with DisabilitiesMehr erfahrenDie neuesten Nachrichten zu Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung in Ontario.
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Europäischer Rechtsakt zur BarrierefreiheitMehr erfahrenInformationen über den Europäischen Rechtsakt EN 301 549 zu Barrierefreiheit und „Design für alle“.