In dieser Richtlinie zur zulässigen Nutzung (nachfolgend „Richtlinie“) ist geregelt, welche Arten der Nutzung der SaaS-Dienste unzulässig sind. Durch die Nutzung der SaaS-Dienste stimmt der Kunde der neuesten Version dieser Richtlinie zu.
1. Unzulässige Nutzung.
Kunde erklärt sich damit einverstanden, die SaaS-Dienste nicht zu nutzen und andere Personen, einschließlich seiner autorisierten Nutzer oder verbundenen Unternehmen, nicht zu ermächtigen, zu ermutigen, zu ermöglichen oder anzuweisen, die SaaS-Dienste wie unten beschrieben zu nutzen:
Unzulässige Nutzung | Beschreibung und Beispiele |
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(a) Verbot rechtswidriger, schädlicher, unlauterer oder anstößiger Nutzungen und Inhalte | Der Kunde darf die SaaS-Dienste nicht für rechtswidrige, schädliche oder anstößige Zwecke oder für die Übermittlung, Speicherung, Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Bereitstellung rechtswidriger, schädlicher unlauterer oder anstößiger Inhalte nutzen. Der Kunde darf Dritten eine solche Nutzung nicht gestatten oder ermöglichen, oder Dritte zu einer solchen Nutzung anstiften. Zu den hiervon umfassten Nutzungen und Inhalten gehören insbesondere::
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(b) Verbot von Sicherheitsverletzungen | Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, um die Sicherheit oder Integrität eines Netzwerk-, Computer- oder Kommunikationssystems, einer Software oder eines Netzwerk- oder Computergeräts (jeweils Nachfolgend „System“ genannt) zu verletzen. Zu den hiervon umfassten unzulässigen Handlungen gehören insbesondere:
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(c) Kein Missbrauch von Netzwerken | Der Kunde darf keine Verbindungen über ein Netzwerk zu Benutzern, Hosts oder anderen Netzwerken herstellen, ohne dass ihm eine solche Verbindung gestattet ist. Zu den hiervon umfassten unzulässigen Handlungen gehören insbesondere::
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(d) Kein Missbrauch von E-Mails oder sonstigen Nachrichten | Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen, um unzulässige oder unaufgeforderte Massen-E-Mails oder ähnliche Nachrichten, Werbungen, Anzeigen oder Anfragen („Spam“), einschließlich von kommerzieller Werbung und Informationsmitteilungen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder zu versenden, oder dies Dritten zu ermöglichen. Der Kunde darf E-Mail-Kopfzeilen nicht verändern oder verschleiern oder die Identität eines anderen Absenders ohne dessen ausdrückliche Zustimmung annehmen oder vorspiegeln. Der Kunde darf Antworten auf von einem Dritt-Internetanbieter versendete Nachrichten nicht sammeln, falls solche Nachrichten gegen die vorliegende Richtlinie oder die entsprechende Richtlinie jenes Drittanbieters verstoßen. |
2. Überwachung und Durchsetzung
UKG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verstöße gegen diese Richtlinie oder eine sonstige mißbräuchliche Nutzung der SaaS-Dienste zu untersuchen. UKG kann:
- Verstöße gegen diese Richtlinie oder den Missbrauch der SaaS-Dienste untersuchen; oderr
- nhalte oder Ressourcen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, entfernen, den Zugriff darauf sperren oder ändern.
Wenn der Kunde gegen die Richtlinie verstößt oder andere dazu ermächtigt oder ihnen dabei hilft, kann UKG die Nutzung der SaaS-Dienste aussetzen, bis der Verstoß behoben ist, oder den Vertrag aus wichtigem Grund in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen kündigen.. UKG kann diese Richtlinie jederzeit ändern, indem es dem Kunden eine überarbeitete Version schriftlich mitteilt.
UKG kann jede Aktivität, von der es annimmt, dass sie gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Dritten melden. Eine Meldung durch UKG an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Dritten kann die Offenlegung. UKG kann mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen geeigneten Dritten zusammenarbeiten, um bei der Untersuchung und Verfolgung illegaler Handlungen zu helfen, indem es Netzwerk- und Systeminformationen in Bezug auf mutmaßliche Verstöße gegen diese Richtlinie zur Verfügung stellt.
3. Meldung von Verstößen gegen diese Richtlinie durch den Kunden
Wenn der Kunde von einem Verstoß gegen diese Richtlinie Kenntnis erlangt, wird er UKG unverzüglich benachrichtigen und UKG auf Wunsch dabei unterstützen, den Verstoß zu beenden oder zu beheben.